Honorar
Akupunktur und TCM gehören zur Komplementärmedizin. Das bedeutet, dass Behandlungen, wenn von anerkannten Therapeuten und Therapeutinnen durchgeführt, seit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) über Zusatzversicherungen vergütet werden.
Gesetzlich Versicherte
Jede Krankenkasse entscheidet selbst, welche Behandlungsmethode sie vergütet und in welchem Umfang. Es empfiehlt sich, vor Behandlungsbeginn mit der Krankenkasse abzuklären, was und wie viel vergütet wird.
Privat Versicherte
Da ich sowohl in Deutschland ausgebildete und zugelassene klassische Ärztin als auch ausgebildete TCM-Ärztin bin, übernehmen die privaten Krankenkassen in der Regel die Kosten meiner Behandlung.
Kosten
Privatpatienten: üblicher Satz nach GOÄ (Akupunktur 46,92 Euro plus Material), Stundensatz ca. 80 Euro.
Selbstzahler: Honorar nach Vereinbarung bzw. nach ausliegender Liste.