Honorar

Akupunktur und TCM gehören zur Komplementärmedizin. Das bedeutet, dass Behandlungen, wenn von anerkannten Therapeuten und Therapeutinnen durchgeführt, seit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) über Zusatzversicherungen vergütet werden.

Gesetzlich Versicherte

Jede Krankenkasse entscheidet selbst, welche Behandlungs­methode sie vergütet und in welchem Umfang. Es empfiehlt sich, vor Behandlungs­beginn mit der Krankenkasse abzu­klären, was und wie viel vergütet wird.

Privat Versicherte

Da ich sowohl in Deutschland aus­gebildete und zugelassene klassische Ärztin als auch ausge­bildete TCM-Ärztin bin, übernehmen die privaten Kranken­kassen in der Regel die Kosten meiner Behandlung.

Kosten

Privatpatienten: üblicher Satz nach GOÄ (Akupunktur 46,92 Euro plus Material), Stundensatz ca. 80 Euro.

Selbstzahler: Honorar nach Vereinbarung bzw. nach ausliegender Liste.

Akupunktur
Klangschalen
TCM Arzneimittel